Ferialjobs werden immer beliebter, aber man darf die gesetzlichen Zuverdienstgrenzen nicht außer Acht lassen, da sonst Familienbeihilfe oder Studienbeihilfe gekürzt werden können. Ab dem 20. Lebensjahr dürfen österreichische Studierende pro Jahr bis zu 10.000,00 € verdienen, ohne die zustehende Familienbehilfe zu verlieren. Wichtig für diese Grenze ist das zu versteuernde Einkommen: Bruttogehalt (ohne Sonderzahlungen) minus SV – Beiträge.
Waisenpensionen, Waisenversorgungsgenüsse, Lehrlingsentschädigungen, Einkommen vor oder nach der Zeit der Anspruchsberechtigung auf Familienbeihilfe, einkommensteuerfreie Bezüge (Sozialhilfe, Pflegegeld, Studienbeihilfe, Arbeitslosengeld, Kinderbetreuungsgeld) zählen NICHT zum Einkommen.
Achtung! Wird die Grenze von 10.000,00 € Jahreseinkommen überschritten, dann verringert sich die Familienbeihilfe um diesen Betrag.