Einschränkung des Freibetrages bei gemeinnützigen Vereinen
Der Freibetrag für begünstigte Vereine von € 10.000 steht gemeinnützigen Vereinen nur im Bereich unbeschränkt steuerpflichtiger Einkünfte und nicht bei der Veräußerung von privaten Grundstücken zu. Gemeinnützigkeit kann dann vorliegen, wenn ein Verein ausschließlich und unmittelbar die Allgemeinheit fördert. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Kunst, Wissenschaft oder die Fürsorge für alte, kranke oder…