Essen auf Rädern kann steuerlich absetzbar sein
Der Verwaltungsgerichtshof hob ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes auf, weil sich dieses bei den angefallenen Kosten für Essen auf Rädern nicht mit dem Verhältnis der behinderungsbedingt entstandenen Verpflegungskosten auseinandergesetzt hatte. Private Aufwendungen sind steuerlich nicht relevant. Sie können aber dann als außergewöhnliche Belastung aufgrund einer Behinderung steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Belastung außergewöhnlich und zwangsläufig…