Kein Verlust der USt-Options-Möglichkeit bei Übergang der Mieterstellung durch Verschmelzung
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs wird im Falle einer Verschmelzung kein neues Mietverhältnis begründet. Ob dieses Erkenntnis auch auf die Übertragung von Gesellschaftsvermögen auf den letzten verbliebenen Gesellschafter oder die Erbfolge anwendbar ist, bleibt abzuwarten. Die Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten ist unecht umsatzsteuerbefreit. Die Option zur Umsatzsteuer-Pflicht und damit die Möglichkeit des Vermieters, den Vorsteuerabzug geltend zu…