e-Zustellung Neu – Wichtige Infos seitens der KSW!
Ab 1.1.2020 gilt für Unternehmen die Verpflichtung, elektronische Zustellungen von Behörden entgegenzunehmen. Mit Beginn des kommenden Jahres sind Bundesbehörden verpflichtet, Zustellungen elektronisch vorzunehmen, sofern ein Empfänger zur elektronischen Zustellung registriert ist. Gleichzeitig werden Unternehmen verpflichtet, an der elektronischen Zustellung teilzunehmen. Dies betrifft neben Personen mit betrieblichen Einkünften ua. auch Personen mit Einkünften aus Vermietung und…
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