Achtung für alle monatlichen Beitragsgrundlagenmeldugnen!
Ab dem Beitragszeitraum September können bzw. werden wieder Säumniszuschläge verhängt bei verspäteter Meldung.
Der sanktionsfreie Zeitraum bezüglich der mBgm gem. § 689 Abs 9 ASVG hat mit 31. August geendet.