Rechtssicherheit bei gebrochener innergemeinschaftlicher Beförderung/Versendung
Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass in Fällen, in denen die Transportverantwortlichkeit für einen Teil der Strecke den Lieferanten und für die restliche Strecke den Abnehmer trifft (gebrochene Beförderung/Versendung), eine einheitliche Warenbewegung vorliegt. Eine gebrochene Beförderung/Versendung liegt vor, wenn die Transportverantwortlichkeit für die Warenbeförderung zwischen Lieferant und Abnehmer geteilt wird. Gelangt die Ware bei einer gebrochenen Beförderung/Versendung…