Bescheidmäßige Feststellung der Selbständigen- oder Dienstnehmereigenschaft seit 1.7.2017
Seit 1.7.2017 kann die Frage der Zuordnung „Selbständiger“ oder „Dienstnehmer“ für Neu- und Altfälle bescheidmäßig gelöst werden. An die Qualifikation eines Mitarbeiters als Dienstnehmer oder als Selbständiger sind sowohl aus steuerlicher als auch aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht unterschiedliche Rechtsfolgen geknüpft. So besteht für den Arbeitgeber bei der Einstufung als Dienstnehmer insbesondere die Verpflichtung Lohnsteuer, Kommunalsteuer, DB…