Die vereinfachte Gewinnermittlung eines Rechtsanwalts
Rechtsanwälte können ihren Gewinn im Rahmen einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln. Eine besondere Form ist die Basispauschalierung, bei der die Betriebsausgaben mithilfe eines pauschalen Satzes von der Höhe der Umsätze ermittelt werden. Für Rechtsanwälte beträgt der Pauschalierungssatz 12% vom Umsatz, es dürfen jedoch pauschale Betriebsausgaben in Höhe von maximal € 26.400 geltend gemacht werden. Zu beachten gilt,…