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Registrierkasse und Jahreswechsel – Was muss beachtet werden?

18. Dezember 2017BZG Steuertipps

Wichtig ist, jedes Unternehmen, auch solche mit abweichendem Wirtschaftsjahr, muss die Registrierkasse zum Jahresende gesetzeskonform abschließen. Wie gewohnt erstellen Sie auch im Dezember ihren Monatsbeleg, da dieser gleichzeitig der Jahresbeleg ist. Hier kommt es jetzt aber zum springenden Punkt, denn dieser Jahresbeleg muss genauso wie der Startbeleg mit der Belegcheck – App bis spätestens 15.2. des Folgejahres geprüft und aufbewahrt werden. Sollten Sie hier Hilfe benötigen, dann kontaktieren Sie uns bzw. Ihren Steuerberater, da auch mittels BMD – Software ganz schnell und leicht ein Beleg geprüft werden kann.

Öffnungszeiten über Mitternacht? Dann den Monatsbeleg nach Ende der Öffnungszeiten erstellen!

Öffungszeiten rund um die Uhr? Dann den Monatsbeleg vor oder nach Mitternacht erstellen und eventuell zeitgleich den Abschluss der Registrierkasse vornehmen!

Saisonbetriebe wie Schwimmbäder, Eislaufplätze? Dann den Monatsbeleg zu Saisonende erstellen! (Spätestens aber vor Beginn der neuen Saison!)

BuchhaltungJahresabschlussRegistrierkasseUmsatzsteuer
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