Maßnahmen zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft!
Klarstellungen und Erleichterungen gibt es auch was die Mitarbeit von nahen Angehörigen betrifft. Bei der kurzfristigen unentgeltlichen Mitarbeit von nahen Angehörigen in Familienbetrieben soll künftig grundsätzlich gelten, dass es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um „familienhafte Mithilfe“ handelt, für die keine Sozialversicherungspflicht besteht. Für andere temporäre Aushilfen haben wir ebenfalls eine einfache und unbürokratische…