BZG Steuerberatung GmbH

02985 2656office@bzg.at3571 Gars am Kamp, Wienerstraße 113a
Mo-Do, 08:00 - 16:30 und Fr 08:00 - 12:00
BZG Steuerberatung GmbH
BZG Steuerberatung GmbH
Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung
  • Start
  • Leistungen
    • Erstberatung
    • Steuerberatung
    • Unternehmensberatung
    • Sonderberatung
    • Wirtschaftsprüfung – in Kooperation mit der Groiß Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH
  • Angebote
    • Preise Buchhaltung
    • Preise Lohnverrechnung
    • Stundensätze
    • Jahresabschluss
  • Service
    • Steuernews
    • Klienteninfo
    • Externe Infos und Links
    • Online-Rechner
    • UID-Nummer prüfen
    • EPU – Förderprogramm
  • Kanzlei
    • Philosophie
    • Team
    • Jobs
    • Partner
    • Kooperationen
  • Kontakt
    • Kontakt
    • AAB
    • Datenschutzerklärung
    • Impressum
Menu zurück  
 
Facebook

Geschäftsführer einer GmbH – USt-pflichtig oder nicht?

6. März 2017Steuernews

Auch GmbH-Geschäftsführer können eigenständige Unternehmer sein, wenn sie die Geschäftsführung selbstständig ausüben. Dann kann auch ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch vorliegen.

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer sind für die Frage, ob die Tätigkeit selbstständig im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ausgeübt wird, die Beteiligungshöhe und das Vorliegen gesellschaftsvertraglicher Sonderbestimmungen (Sperrminorität, Syndikatsvereinbarung) von Bedeutung.
Der Gesellschafter-Geschäftsführer wird bei einer Höhe des Gesellschaftsanteils von 50% oder mehr oder bei Vorliegen einer Sperrminorität im Falle einer Beteiligung von weniger als 50% unternehmerisch tätig sein. Ergibt sich die Weisungsfreistellung nicht schon aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Situation (Beteiligungshöhe, Sperrminorität), ist die Art des Beschäftigungsverhältnisses zu prüfen.

Umsatzsteuerpflicht bei Unternehmereigenschaft

Übt der Gesellschafter-Geschäftsführer seine Tätigkeit aufgrund eines freien Dienstvertrags aus und ist daher dienstvertraglich weisungsfrei gestellt, so ist die Unternehmereigenschaft des Geschäftsführers gegeben. Dasselbe gilt, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer im Rahmen eines Zielschuldverhältnisses aufgrund eines Werkvertrages oder Auftrags tätig wird (etwa mit dem Ziel der Sanierung der Gesellschaft).
Bei gegebener Unternehmereigenschaft sind somit die Vergütungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer umsatzsteuerpflichtig und der Gesellschafter-Geschäftsführer kann die Vorsteuerbeträge aus von ihm bezogenen Vorleistungen in Abzug bringen. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH kann aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung hinsichtlich seiner Geschäftsführertätigkeit aber auch als Nichtunternehmer behandelt werden. Er muss dann weder Umsatzsteuer abführen, noch kann er Vorsteuern geltend machen. Dies ermöglicht ihm ein Wahlrecht bezüglich seiner Unternehmereigenschaft.

Der Geschäftsführer einer GmbH, der nicht auch zugleich Gesellschafter ist, steht zur GmbH dagegen in einem Dienstverhältnis und ist nicht selbstständig tätig. Als Organ ist er in den Organismus der Gesellschaft eingegliedert und unterliegt den Weisungen der Gesellschaft, welche sich aus der Bestellung, aus dem Anstellungsvertrag und aus den Gesellschafterbeschlüssen ergeben können. In diesen Fällen stellen die Vergütung des Geschäftsführers und die Erbringung der Geschäftsführungstätigkeit keinen steuerbaren Leistungsaustausch dar, weshalb keine Umsatzsteuer abzuführen ist.

EinkommensteuerKapitalgesellschaftenSteuernewsUmsatzsteuer
Ähnliche Beiträge
Betriebsverkauf im Pensionsfall
12. April 2018
Befreiungsbescheid bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung
12. April 2018
Spendensammelvereine können abgabenrechtlich begünstigt sein
6. April 2018
Umwandlung von schlichtem Miteigentum in Wohnungseigentum
6. April 2018
Home-Office in Österreich als inländische Betriebsstätte?
27. März 2018
Abzugsfähigkeit von Werbungskosten
27. März 2018
Suche
Aktuelles
  • Betriebsverkauf im Pensionsfall
    12. April 2018
  • Befreiungsbescheid bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung
    12. April 2018
  • Spendensammelvereine können abgabenrechtlich begünstigt sein
    6. April 2018
  • Umwandlung von schlichtem Miteigentum in Wohnungseigentum
    6. April 2018
  • Home-Office in Österreich als inländische Betriebsstätte?
    27. März 2018
Themen
Abschreibung für Abnutzung Arbeitsrecht Buchhaltung Einkommensteuer Finanz Gesellschaftsrecht Grunderwerbsteuer Immobilien Investitionen Jahresabschluss Kapitalgesellschaften Klein- und Mittelbetriebe Körperschaftssteuer Lohnverrechnung Registrierkasse Sonderausgaben Sozialversicherung Steuernews Steuerrecht Steuerreform Steuertipp Umsatzsteuer Unternehmensrecht Vermietung und Verpachtung Werbungskosten
Über uns

Wir bieten unseren Klienten umfassendes klassisches Steuerberatungsservice von Buchführung, Lohnverrechnung, Bilanzierung und Wirtschaftsprüfung bis zur Rechtsformberatung, Gründungs- und Liquidationsberatung, Firmenübergaben und Firmenübernahmen.
Steuernews
  • Betriebsverkauf im Pensionsfall
    12. April 2018
  • Befreiungsbescheid bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung
    12. April 2018
  • Spendensammelvereine können abgabenrechtlich begünstigt sein
    6. April 2018
  • Umwandlung von schlichtem Miteigentum in Wohnungseigentum
    6. April 2018
  • Home-Office in Österreich als inländische Betriebsstätte?
    27. März 2018
BZG Steuertipps
  • Nationalrat beschließt Senkung des Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsbetriebe!
    27. März 2018
  • FinanzOnline: Wo finde ich meinen Lohnzettel 2017?
    28. Februar 2018
  • Fortbildungsmeldung – Meldungen für 2017 bis spätestens 31.03.2018
    15. Februar 2018
  • Registrierkasse und Jahreswechsel – Was muss beachtet werden?
    18. Dezember 2017
  • Keine Mietvertragsgebühr mehr für Wohnungen!
    22. November 2017
Schlagwörter
Abschreibung für Abnutzung Arbeitsrecht Buchhaltung Einkommensteuer Finanz Gesellschaftsrecht Grunderwerbsteuer Immobilien Investitionen Jahresabschluss Kapitalgesellschaften Klein- und Mittelbetriebe Körperschaftssteuer Lohnverrechnung Registrierkasse Sonderausgaben Sozialversicherung Steuernews Steuerrecht Steuerreform Steuertipp Umsatzsteuer Unternehmensrecht Vermietung und Verpachtung Werbungskosten
© BZG Steuerberatung GmbH - Wienerstraße 113a, 3517 Gars am Kamp - Tel. 02985 2656 - Email: office@bzg.at - Impressum - Datenschutzerklärung | Webdesign linomedia
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenDatenschutzerklärung