BZG Steuerberatung GmbH

02985 2656office@bzg.at3571 Gars am Kamp, Wienerstraße 113a
Mo-Do, 08:00 - 16:30 und Fr 08:00 - 12:00
BZG Steuerberatung GmbH
BZG Steuerberatung GmbH
Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung
  • Start
  • Leistungen
    • Erstberatung
    • Steuerberatung
    • Unternehmensberatung
    • Sonderberatung
    • Wirtschaftsprüfung – in Kooperation mit der Groiß Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH
  • Angebote
    • Preise Buchhaltung
    • Preise Lohnverrechnung
    • Stundensätze
    • Jahresabschluss
  • Service
    • Steuernews
    • Klienteninfo
    • Externe Infos und Links
    • Online-Rechner
    • UID-Nummer prüfen
    • EPU – Förderprogramm
  • Kanzlei
    • Philosophie
    • Team
    • Jobs
    • Partner
    • Kooperationen
  • Kontakt
    • Kontakt
    • AAB
    • Datenschutzerklärung
    • Impressum
Menu zurück  
 
Facebook

Antrag auf Umsatzsteuerregelbesteuerung bei Landwirten

8. Oktober 2018Steuernews

Damit Landwirte, die größere Investitionen (z. B. Traktorkauf, Stallbau) durchführen, nicht benachteiligt werden, besteht die Möglichkeit der Umsatzsteueroption.

Für pauschalierte Landwirte gilt die Fiktion, dass die jährliche Summe ihrer Umsatzsteuerzahllast der jährlichen Summe ihrer Vorsteuergutschrift entspricht. Sie müssen deshalb keine Umsatzsteuervoranmeldungen und keine Umsatzsteuererklärungen abgeben und haben auf ihren Rechnungen die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer auszuweisen, die sie sich behalten dürfen.

Damit Landwirte, die größere Investitionen (z. B. Traktorkauf, Stallbau) durchführen, nicht benachteiligt werden, besteht die Möglichkeit der Umsatzsteueroption. Hier muss der Landwirt bis spätestens 31.12.2018 einen Antrag auf Umsatzsteuerregelbesteuerung einbringen. Es gilt aber zu beachten, dass der Regelbesteuerungsantrag den Landwirt für fünf Jahre bindet und außerdem bei einem Rückwechsel nach Ablauf dieser Frist in die Umsatzsteuerpauschalierung eine Vorsteuerberichtigung durchzuführen ist.

Planungsrechnung für das laufende und die nächsten vier Jahre

Der Landwirt sollte daher zunächst eine Planungsrechnung für das laufende und die nächsten vier Jahre erstellen um zu überprüfen, ob sich ein Optionsantrag überhaupt lohnt. Im Rahmen dieser Berechnung soll überprüft werden, ob die Summe der zu erwartenden Vorsteuergutschriften im genannten Fünfjahreszeitraum größer ist als die Summe der Umsatzsteuerzahllasten. Bejahendenfalls lohnt sich ein Antrag auf Umsatzsteuerregelbesteuerung.

Es muss jedoch zusätzlich bedacht werden, dass bei einem Ausstieg aus der Umsatzsteueroption eine Vorsteuerberichtigung erfolgen muss. Zu berichtigen sind Vorsteuerbeträge für Herstellungskosten und Großreparaturen bei Gebäuden. Der Berichtigungszeitraum beträgt zwanzig Jahre. Außerdem sind Vorsteuerberichtigungen für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens (z.B. Traktor, Mähdrescher) vorzunehmen. Hier ist ein fünfjähriger Berichtigungszeitraum zu beachten. Weiters hat auch eine Vorsteuerberichtigung für Umlaufvermögen, für das Vorsteuern beansprucht wurden (z.B. Düngemittel) und das am Tag des Rückwechsels im Betrieb als Vorrat vorhanden ist, zu erfolgen.

Investitionen am Beginn des Optionszeitraumes tätigen

Wir empfehlen Ihnen, am Beginn des Optionszeitraumes die Investitionen zu tätigen. Kaufen Sie nämlich beispielsweise einen Mähdrescher im ersten Jahr der Option (z. B. 2018), so können Sie nach Ablauf von fünf Jahren ohne Vorsteuerberichtigung in die Umsatzsteuerpauschalierung zurückkehren.

Steuernews
Ähnliche Beiträge
Vorsteuerabzug trotz Formmangels in der Rechnung
1. Februar 2019
Weg zur Arbeit kann Arbeitszeit sein
31. Januar 2019
EuGH eliminiert Sicherheitsleistung und Zahlungsstopp
31. Januar 2019
Müssen Gutscheine in der Registrierkasse erfasst werden?
31. Januar 2019
Essenszuschüsse für Arbeitnehmer
31. Januar 2019
Herstellerbefreiung für Gebäude im Rahmen eines Scheidungsvergleiches
31. Januar 2019
Suche
Aktuelles
  • Vorsteuerabzug trotz Formmangels in der Rechnung
    1. Februar 2019
  • Steuerliche Behandlung von Wohnrechtsablösen
    31. Januar 2019
  • Auskunftspflicht für Kapitalabflussmeldung?
    31. Januar 2019
  • Geburtstagsgeschenke an Mitarbeiter
    31. Januar 2019
  • Besteuerung von Sonderzahlungen
    31. Januar 2019
Themen
Abschreibung für Abnutzung Arbeitsrecht Buchhaltung Einkommensteuer Finanz Gesellschaftsrecht Grunderwerbsteuer Immobilien Investitionen Jahresabschluss Kapitalgesellschaften Klein- und Mittelbetriebe Körperschaftssteuer Lohnverrechnung Registrierkasse Sonderausgaben Sozialversicherung Steuernews Steuerrecht Steuerreform Steuertipp Umsatzsteuer Unternehmensrecht Vermietung und Verpachtung Werbungskosten
Über uns

Wir bieten unseren Klienten umfassendes klassisches Steuerberatungsservice von Buchführung, Lohnverrechnung, Bilanzierung und Wirtschaftsprüfung bis zur Rechtsformberatung, Gründungs- und Liquidationsberatung, Firmenübergaben und Firmenübernahmen.
Steuernews
  • Vorsteuerabzug trotz Formmangels in der Rechnung
    1. Februar 2019
  • Umsatzsteuer: Behandlung von Gutscheinen
    31. Januar 2019
  • Vorsteuerabzuges trotz Formmangels in der Rechnung
    31. Januar 2019
  • Rechtsanwaltskosten ohne Anwaltszwang keine außergewöhnliche Belastung
    31. Januar 2019
  • Weg zur Arbeit kann Arbeitszeit sein
    31. Januar 2019
BZG Steuertipps
  • Gewerbetreibende und Geldwäsche
    31. Juli 2018
  • Nationalrat beschließt Senkung des Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsbetriebe!
    27. März 2018
  • FinanzOnline: Wo finde ich meinen Lohnzettel 2017?
    28. Februar 2018
  • Fortbildungsmeldung – Meldungen für 2017 bis spätestens 31.03.2018
    15. Februar 2018
  • Registrierkasse und Jahreswechsel – Was muss beachtet werden?
    18. Dezember 2017
Schlagwörter
Abschreibung für Abnutzung Arbeitsrecht Buchhaltung Einkommensteuer Finanz Gesellschaftsrecht Grunderwerbsteuer Immobilien Investitionen Jahresabschluss Kapitalgesellschaften Klein- und Mittelbetriebe Körperschaftssteuer Lohnverrechnung Registrierkasse Sonderausgaben Sozialversicherung Steuernews Steuerrecht Steuerreform Steuertipp Umsatzsteuer Unternehmensrecht Vermietung und Verpachtung Werbungskosten
© BZG Steuerberatung GmbH - Wienerstraße 113a, 3517 Gars am Kamp - Tel. 02985 2656 - Email: office@bzg.at - Impressum - Datenschutzerklärung | Webdesign linomedia
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenDatenschutzerklärung