Ab Herbst werden Studienbeihilfen um durchschnittlich 18 % erhöht. Der Höchstsatz steigt – abhängig vom Alter und den Lebensumständen – von monatlich höchstens 442 auf 564 Euro. Liegen besondere soziale Voraussetzungen vor erhöht sich die Beihilfe auf 821 € monatlich. Diese Höchststudienbeihilfe gilt etwa für Vollwaisen, nicht am Studienort wohnende sowie verheiratete Studierende und solche mit Kind, auch Studenten über 24 Jahre bekommen diese erhöhte Beihilfe. Die Einkommensgrenzen, die für die Berechnung der zumutbaren Unterhaltsleistung der Eltern dienen, werden ebenfalls angehoben, wodurch die Zahl der Bezieher ebenfalls steigen wird, von derzeit ca. 40.000 auf rund 50.000.
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