Förderprogramm 2017
1.) Förderung des 1. Vollzeit-Mitarbeiters eines EPU in der Höhe von € 150,00 pro Monat befristet auf maximal 1 Jahr
Voraussetzung: Vollzeitarbeitsplatz und Mindestbeschäftigungsdauer 12 Monate.
Keine Vollzeitmitarbeiter innerhalb der letzten 36 Monate vor Beginn des Antragszeitraumes.
Abwicklung: Die Förderung kann im Nachhinein, spätestens nach Ablauf 1 Jahr nach dem möglichen Förderungszeitraum beantragt werden. Als Nachweise muss das Lohnkonto sowie ein aktueller Versicherungsdatenauszug des Dienstnehmers vorgelegt werden.
Die Überweisung der Förderung erfolgt nach Prüfung auf ein bekanntgegebenes Girokonto des Förderungswerbers nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.
Der Fördertopf für diese Maßnahme wird mit € 36.000,00 begrenzt.
2.) Mietzuschuss für Einpersonenunternehmen (EPU) zur Anmietung von Büroräumlichkeiten.
50 % der Miete – maximal € 150,00 pro Monat auf maximal 1 Jahr
Gefördert werden Jungunternehmer die den Schritt aus dem Wohnzimmer hin zu einer koordinierten, unterstützten (sollte in Gründerzentren angeboten werden) Gründerinitiative aufbrechen, um so die Potentiale der Waldviertler Gründer besser heben zu können.
Diese Unternehmer können folgende Personen sein: Uni und Schulabsolventen, die mit ihrer Geschäftsidee sich selbständig machen wollen (typisches start up); Dienstnehmer die sich ganz oder teilweise mit ihren Ideen verwirklichen wollen und ein Gewerbe starten, Menschen aus eine Gründerprogramm wie AWS, aber auch Unternehmer, die bisher im „Wohnzimmer“ tätig waren und nun den Schritt in die Öffentlichkeit wagen.
Abwicklung: Gefördert wird die Erstanmietung von Büroräumlichkeiten in Gründerzentren bzw.
Gründerinitiativen (kubator etc.) und der Nachweis einer selbständigen Tätigkeit (Gewerbeanmeldung bzw. Finanzamt)
Die Förderung wird für je 3 Monate im Nachhinein, nach Vorlage des Mietvertrages und einer Kopie der bezahlten Mieten, für den Förderzeitraum gewährt. Die Förderung kann im Nachhinein, spätestens nach Ablauf 1 Jahr nach dem möglichen Förderungszeitraum beantragt werden.
Diese Förderung gilt für alle Mietverträge die nach dem 30. Juni 2017 abgeschlossen werden.
Der Förderungstopf für diese Maßnahme wird vorerst mit € 20.000,00 begrenzt.
3.) Startförderung für das Projekt „Arbeitgeberzusammenschluss“ (Beispiel Region Liezen) in der Hauptregion Waldviertel.
Einmalige Förderung von max. € 4.000,00 für Infoveranstaltungen, insbesondere für Beratungs- und Referentenhonorare.